Der Bundesrat hat ab 17. Februar 2022 alle bisher aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Massnahmen aufgehoben bis auf die Maskentragpflicht an bestimmten Orten aufgehoben. Damit gelten für die Arbeit und die Veranstaltungen der Kirchgemeinden keine Einschränkungen mehr. Gottesdienste und andere Anlässe können wieder uneingeschränkt durchgeführt werden. Der individuelle Wunsch und die Möglichkeit, sich mit einer Gesichtsmaske zu schützen, sollte aber weiterhin beachtet werden.
Insbesondere wurden die geltende Zertifikatspflicht, die Obergrenze für Teilnehmerzahlen an Veranstaltungen und die Maskentragpflicht in Innenräumen aufgehoben. Damit sind auch die Schutzkonzepte der Kirchgemeinden hinfällig.
Für die kirchlichen Mitarbeitenden ist aber die nach wie vor geltende Maskentragpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu beachten. Die Pflicht, eine Gesichtsmaske zu tragen, gilt auch weiterhin bei Seelsorge und Besuchen z. B. in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen.
Der Wunsch, eine Gesichtsmaske zu tragen, um sich und andere vor Ansteckungen auch mit anderen Krankheiten weiterhin zu schützen, sollte respektiert und beachtet werden, v.a. wenn man mit vulnerablen Personen zusammen ist.
Über weitere Massnahmen werden wir bei einer wesentlichen Veränderung der Situation informieren.
