Reformierte Kirchgemeinde Aarburg
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027 – 2030
Die Kirchenpflege publiziert die Gesamterneuerungswahlen wie folgt: (3 Publikation)
Rechtsgrundlagen
Kirchenordnung (KO, SRLA 1.2-1), Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne in den Kirchgemeinden (RWA, SRLA 3.5-1)
Wahltermine
27. September 2026 (1. Wahlgang)
29. November 2026 (2. Wahlgang)
Kirchenpflege, Präsidium der Kirchenpflege, Synode, Rechnungsprüfungskommission
Das Wahlbüro erklärt als in stiller Wahl gewählt:
Kirchenpflege
Sandro Huber, 1973, von Wauwil LU
Martin Christian Plock, 1977, Neuenkirch, von Sempach LU
Marianne Flück, 1964, von Brienz BE
Brigitte Indermaur, 1961, von Berneck SG
Kirchenpflegepräsidium
Sandro Huber, 1973, von Wauwil LU
Synode
Sandro Huber, 1973, von Wauwil LU
Rechnungsprüfungskommission
Markus Herrmann, 1954, von Langnau BE
Lian Gretz, 1984, von Zwischenbergen VS
Es wird eine Nachfrist von fünf Tagen seit dieser Publikation für die Meldung weiterer Kandidaturen gewährt. Die Kandidaturen sind von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen bis spätestens 8. Juli 2026 bei der Kirchenpflege eintreffen. Die Anmeldung muss Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr, den Heimatort, die Strasse, die Hausnummer und den Wohnort enthalten. Übersteigt die Anzahl der Kandidaturen die Anzahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden die Kandidierenden vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Gegen die Wahlen kann gemäss § 146 der Kirchenordnung (SRLA 1.2-1) innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, Stritengässli 10, 5001 Aarau, Beschwerde eingereicht werden. Eine allfällige Beschwerde ist schriftlich einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Aarburg, 23. Juli 2026
Kirchenpflege und Wahlbüro
