Corona und Einschränkungen – Hinweise und Regeln

Neu seit 13. September: Gottesdienste und Veranstaltungen im Innenbereich

Neu gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen grundsätzlich eine Zertifikatspflicht. Gottesdienste im Innenbereich mit maximal 50 Teilnehmenden – inklusive Kinder und aktive Mitwirkende, aber exklusive im Hintergrund Beteiligte – sind aus grundrechtlichen Überlegungen (freie Ausübung der Religion) von der Zertifikatspflicht ausgenommen worden. Solche Gottesdienste können ohne Zertifikat durchgeführt werden. Es muss aber ein Schutzkonzept vorliegen und umgesetzt werden mit Abstands- und Hygieneregeln, und es gilt die Maskenpflicht. Zudem dürfen nur zwei Drittel der Kapazität genutzt werden, und es müssen die Kontaktdaten der Anwesenden erfasst werden. Bei Konsumationen im Anschluss an Gottesdienste («Kirchenkaffees») sind nur Personen mit Zertifikat zugelassen.

Gottesdienste im Innenbereich mit mehr als 50 Personen unterstehen neu der Zertifikatspflicht. Alle Teilnehmenden ab 16 Jahren müssen ein gültiges Covid-Zertifikat («3G»: geimpft, genesen oder getestest) vorweisen. Sowohl das Zertifikat (mit einem Handy und der App «Swiss Covid Certificate Check») als auch die persönliche Identität müssen vor dem Gottesdienst überprüft werden. Personen ohne Zertifikat und/oder ohne Ausweis dürfen nichtzugelassen werden. Das Zertifikat durch einen PCR-Test hat 72 Stunden Gültigkeit, durch einen Antigen-Schnelltest 48 Stunden. Die individuell abgegebenen Schnelltests haben dafür keine Gültigkeit.

Die Kirchenpflege wird im Vorfeld jedes Gottesdienstes festlegen und kommunizieren, ob es sich um einen Gottesdienst mit maximal 50 Personen ohne Zertifikat oder mit voraussichtlich über 50 Personen und Zertifikatspflicht handelt. Die nachträgliche Umwandlung eines Gottesdiensts ohne Zertifikat oder mit Zertifikatspflicht (wenn z.B. mehr als 50 Personen erscheinen) ist nicht möglich. Der entsprechende Entscheid der Kirchenpflege im Vorfeld ist einzuhalten.

Die Kirchenpflege möchte Gottesdienste wenn immer möglich nicht der Zertifikatspflicht unterstellen, damit ihr grundsätzliches Merkmal, nämlich allen Menschen offen zu stehen, erhalten bleibt. Deshalb werden nur Gottesdienste zu speziellen Anlässen oder Feiertagen, bei denen viele Teilnehmende zu erwarten sind (z.B. Bettag, Weihnachten, Trauung), als zertifikatspflichtig ausgeschrieben und durchgeführt.

Für Fragen steht Ihnen das Sekretariat und Pfarramt zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Kirchenpflege

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